Architektur, die nicht nur ästhetische Ansprüche und technische Anforderungen erfüllt, sondern die den Menschen als Nutzer in den Vordergrund stellt und zudem termingerecht und kostengünstig realisiert wird.
Planen und Bauen mit Ihrem Architekten, d.h.
Erst das sichert Ihnen die Werthaltigkeit Ihres Gebäudes.
(1) Berufsaufgaben der Architektin und des Architekten sind insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale
Planung von Bauwerken sowie die Orts- und Stadtplanung innerhalb ihrer oder seiner Fachrichtung.
(6) Zu den Berufsaufgaben nach Abs. 1 bis 5 gehören auch die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden
Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung und die Projektentwicklung.
Diese Beschreibung der Berufsaufgaben kann und soll hier nur schlagwortartig erfolgen. Sie ist auch nicht abschließend. So zählt auch zum beruflichen Selbstverständnis des Architekten die
umfassende Betreuung und Beratung seines Bauherrn, und zwar unabhängig von sonstigen Geschäftsinteressen in seiner Treuhänderfunktion.
Der Bogen der Fachrichtungen spannt sich von der Stadtplanung, Gebäudeplanung und Landschaftsplanung bis hin zur Planung des Innenraums innerhalb jeder Fachrichtung mit einer großen Bandbreite der
Bearbeitungstiefe und Detailschärfe.
Aufgrund ihrer Kompetenz sind Architekten aller Fachrichtungen in der Lage, komplexe Aufgaben im Team zu planen, die Ausführung zu überwachen und interdisziplinär zu arbeiten. Deshalb können Architekten auch Bauaufgaben als Generalplaner lösen.